GARANTIE AUF DIE PINION GETRIEBETECHNIK
Die Pinion GmbH (Pinion) übernimmt für die Getriebe P1.18, P1.12, P1.9XR und P1.9CR („P-Getriebe“), die Getriebe C1.12, C1.9 XR und C1.6 und die Smart.Shift-Varianten C1.6i, C1.9i und C1.12i („C-Getriebe“) eine Hersteller-Garantie auf Grundlage dieser Allgemeinen Garantiebedingungen. Die P- und C-Getriebe werden gemeinsam auch „Getriebe“ genannt. Mit dieser Garantie räumt Pinion dem Kunden zusätzliche Rechte ein, die neben den vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüchen bestehen. Die Mängelansprüche des Kunden aus dem Kaufvertrag mit dem Fachhändler oder dem Fahrradhersteller im Direktvertrieb (Verkäufer) sowie weitere gesetzliche Rechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer sind aber ausgeschlossen, wenn und soweit Pinion nach dieser Garantie Leistungen erbringt. Kunde im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Getriebes ist und es nicht erworben hat, um es im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.
Garantiefall und Garantiezeit
Der Garantiefall liegt vor, wenn das Getriebe nachweislich aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern mangelhaft ist.
Die Garantie gilt auf P-Getriebe und C-Getriebe für die Dauer von zwei Jahren, jeweils ab dem Datum des Kaufs des Getriebes durch den ersten Kunden vom Verkäufer, längstens jedoch sechs Jahre ab der Herstellung des Getriebes. Der Nachweis des Kaufdatums erfolgt durch den Original-Kaufbeleg. Pinion ist berechtigt, den Beginn der Garantiezeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Garantiezeit von zwei Jahren
• für P-Getriebe auf eine Dauer von fünf Jahren und
• für C-Getriebe auf eine Dauer von drei Jahren
durch eine Online-Registrierung auf ( https://pinion.eu/account/ ) kostenfrei zu verlängern.
Die Verlängerung ist ab dem 01. Januar 2023 innerhalb der ersten 12 Monate ab dem Datum des Kaufs des Getriebes durch den ersten Kunden vom Verkäufer möglich. Die weiteren Einzelheiten lassen sich der Website von Pinion ( https://pinion.eu/getriebe-garantie ) entnehmen.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Der Garantieanspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Auftreten des Mangels in Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) mit dem vollständig ausgefüllten Serviceformular und dem Original-Kaufbeleg bei dem Verkäufer geltend gemacht werden. Der Kunde kann die Garantieleistungen nur geltend machen, wenn er im Falle einer Laufleistung des Getriebes über 10.000 Kilometer einen Ölwechel nachweisen kann, oder der Zustand der Getriebetechnik und die Menge, die Art und der Zustand des Getriebeöls vom Pinion Fachpersonal als in Ordung und zulässig einstuft wird. Der Nachweis kann durch die Bestätigung auf der Garantiekarte durch den Fachhändler oder durch Vorlage der Kaufbelege für Original-Getriebeöl von Pinion erfolgen. Bei einer unberechtigten Geltendmachung von Garantieansprüchen behält sich Pinion vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 inklusive Mehrwertsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe zu erheben. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass Pinion kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von Pinion bleiben unberührt.
Garantieleistungen
Pinion kann die Garantieleistung gegenüber dem Kunden nach eigener Wahl durch kostenlose Reparatur des Getriebes oder durch Ersatzlieferung erbringen. Weitergehende Ansprüche auf Garantieleistungen bestehen insoweit nicht. Insbesondere umfasst die Garantie nicht die Kosten für Ausbau, Wiedereinbau, Montage, Transport, Ein- und Ausfuhr des Getriebes und keine Transport- und Lagerrisiken. Pinion behält sich das Recht vor, ein vergleichbares und gleichwertiges Getriebe zu liefern, wenn das Getriebe nicht mehr verfügbar ist.
Ausschluss der Garantie
Die Garantie ist ausgeschlossen,
– bei Mängeln infolge unsachgemäßer Behandlung, Montage, Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäß ausgeführter Änderungen oder Reparaturen, insbesondere bei Verwendung von nicht freigegebenen Teilen,
– bei Verschleißteilen, beispielsweise Dichtungen, Kettenräder / Riemenräder, Schaltzüge, Griffstücke des Drehgriffs,
– bei Anbauteilen, also bei Teilen, die nicht Teil der Getriebetechnik sind, beispielsweise Kurbeln, Ketten- oder Zahnriemenspanner, mechanische oder, bei Smart.Shift-Varianten, elektrische Schaltansteuerung und deren Schaltgriff,
– wenn bei Montage, Nutzung und Wartung der Getriebe von den Vorgaben, Hinweisen, Richtlinien und Bedingungen in den ausgehändigten oder unter https://pinion.eu/downloads/ zur Verfügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung abgewichen wurde,
– wenn das Getriebe nicht fachgerecht gewartet und gepflegt wurde, insbesondere die Service-Intervalle nicht eingehalten wurden,
– bei sonst unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere bei äußerer Gewalt beispielsweise Sturz oder Schlag,
– bei Getrieben, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, insbesondere bei Getrieben, deren Gehäuse geöffnet wurden (ausgenommen Schaltdeckel zum Wechsel der Schaltseilzüge) oder die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde – bei stark verschleißendem Gebrauch, insbesondere bei überdurchschnittlicher Inanspruchnahme des Getriebes, beispielsweise wettkampfmäßiger Rennbetrieb, Sprünge oder Stunts, und – wenn die Mängel für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Getriebes unerheblich sind.
Datenschutz
Pinion wird die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), bei der Erfüllung dieser Garantiebedingungen beachten. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Namen und Kontaktdaten der Kunden) bei der Erfüllung dieser Garantiebedingungen und zum Datenschutz finden Sie unter https://pinion.eu/datenschutz/.
Schlussbestimmungen
Für die Rechtsbeziehungen des Kunden zu Pinion gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dieser Garantie ist der Sitz von Pinion.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Garantiebedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Garantiebedingungen vereinbart worden wäre.
Pinion GmbH
Heerweg 19
73770 Denkendorf
Germany